Hanjo Hamann
Nutzungsvorbehalte für KI-Training in der Rechtsgeschäftslehre der Maschinenkommunikation
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Die Entwicklung Künstlicher Intelligenzen und großer Sprachmodelle (LLMs) setzt riesige Textbestände als Trainingsmaterial voraus. Müssen die Urheberinnen solcher Texte dulden, dass ihre Werke für das KI-Training vervielfältigt werden? Das richtet sich danach, ob ihr Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) einer urheberrechtlichen Schranke unterfällt - wie derjenigen für kommerzielles »Text und Data Mining« (§ 44b UrhG) nach europäischem Vorbild (Art. 4 DSM-RL). Auch wenn das neue europäische KI-Gesetz den Streit über die Anwendbarkeit der TDM-Schranke auf das KI-Training geklärt haben dürfte, beginnen damit gerade erst die praktischen Probleme.