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Cover von: Obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung: Eine contradictio in adiecto?
Horst Eidenmüller

Obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung: Eine contradictio in adiecto?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 70 (2015) / Heft 11, S. 539-547 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268815X14279596967779
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268815X14279596967779
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Beschreibung
Die Freiwilligkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere der Mediation, wird häufig unreflektiert als wesenstypisches Grundprinzip dieser Konfliktbehandlungsform postuliert. Der Beitrag zeigt demgegenüber, dass eine gesetzliche Pflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll sein kann. Deren Voraussetzungen, Adressat, Form, Inhalte und Sanktionen sind konflikt- und verfahrensspezifisch zu begründen.