Horst Eidenmüller
Obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung: Eine contradictio in adiecto?
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- 10.1628/002268815X14279596967779
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Die Freiwilligkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere der Mediation, wird häufig unreflektiert als wesenstypisches Grundprinzip dieser Konfliktbehandlungsform postuliert. Der Beitrag zeigt demgegenüber, dass eine gesetzliche Pflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll sein kann. Deren Voraussetzungen, Adressat, Form, Inhalte und Sanktionen sind konflikt- und verfahrensspezifisch zu begründen.