Rechtswissenschaft
OLG Hamm, Beschluss v. 23. 7. 2020 – I-10 W 84/19 (AG Bad Berleburg). Leitsatz d. Red.
Jahrgang 76 (2021) / Heft 8,
S. 413-420 (8)
Publiziert 12.04.2021
Der Beschluss des OLG Hamm dreht sich um die streitige Nacherbfolge nach einem adeligen Erblasser, der in sein 1943 errichtetes Testament unter anderem eine sogenannte Eheklausel aufgenommen hatte. Gerhard Otte (JZ 2021, 421) sieht in der Begründung der Entscheidung ein mustergültiges Beispiel für die Auslegung letztwilliger Verfügungen, insbesondere für die gebotene Zurückhaltung bei ergänzender Auslegung.