Cover von: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22. 12. 2020 – 6 VA 24/20.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22. 12. 2020 – 6 VA 24/20.

Rubrik: Entscheidungen: Justizverwaltungsrecht
Jahrgang 76 (2021) / Heft 13, S. 687-692 (6)
Publiziert 28.06.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0229
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  • 10.1628/jz-2021-0229
Beschreibung
Das OLG Karlsruhe hatte zu entscheiden, ob ein Beteiligter eines Zivilverfahrens sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung des (Revisions-)Urteils wenden kann. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, die Entscheidung sei nicht veröffentlichungswürdig, und zudem die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts angeführt, da er trotz Anonymisierung identifizierbar sei. Michael Heese (JZ 2021, 665, in diesem Heft) stimmt der das Rechtsschutzbegehren ablehnenden Entscheidung nur im Ergebnis zu. Gerichte seien zur Veröffentlichung ihrer Urteile verpflichtet. Das Kriterium der Veröffentlichungswürdigkeit sei zunehmend entbehrlich und Persönlichkeitsrechte müssten zurückstehen, was auch der Praxis der Veröffentlichung nicht anonymisierter Urteile in vielen Ländern entspreche.