OLG Köln, Beschluss v. 29. 1. 2021 – 9 U 184/20 (Leitsatz d. Red.).
Rubrik: Entscheidungen: Internationales Privatrecht. Internationales Zivilprozessrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 19,
S. 959-962
(4)
Publiziert 27.09.2021
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- 10.1628/jz-2021-0325
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Der Hinweisbeschluss des OLG Köln befasst sich ausführlich mit Vertragsbedingungen einer Fluggesellschaft. Konkret geht es – unter anderem – um die Missbrauchskontrolle einer in diesen enthaltenen Gerichtsstandsklausel und um deren Bindungswirkung für den klagenden Zessionar von Forderungen aus Flugbeförderungsverträgen. Gerald Mäsch (JZ 2021, 962) hält insoweit das Ergebnis des OLG nur dort für überzeugend, wo sich das Gericht von den in beiderlei Hinsicht problematischen Vorgaben des EuGH löst.