OLG Oldenburg, Beschluss v. 7. 10. 2020 – 1 W 17/20. (Leitsatz d. Red.)
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 11,
S. 580-584
(5)
Publiziert 31.05.2021
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- 10.1628/jz-2021-0204
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Bei Gartenbauarbeiten auf einem städtischen Friedhof wurden mehrere Kisten mit großen Mengen Bargeld und Goldmünzen gefunden. Der Mitarbeiter des Gartenbauunternehmens, der sogleich die Polizei über den Fund informiert hatte, stellte – nachdem sich kein Eigentümer gemeldet hatte – Antrag auf Prozesskostenhilfe, um Ansprüche gemäß § 958 BGB, hilfsweise gemäß § 984 BGB (Schatzfund) geltend zu machen. Das OLG lehnt den Antrag mit ausführlicher Begründung ab. Thomas Finkenauer (JZ 2021, 566, in diesem Heft) beleuchtet die maßgeblichen Wertungen im Recht der Besitzverhältnisse und im Fundrecht und kritisiert insbesondere die Annahme einer Besitzbegründung durch generellen Besitzwillen.