Matthias Lehmann, Danny Busch
Plädoyer für eine Klauselverordnung
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- 10.1628/jz-2023-0204
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Die Klauselrichtlinie ist einer der wichtigsten Bausteine des EU-Privatrechts, jedoch divergiert ihre Umsetzung und Auslegung in den Mitgliedstaaten beträchtlich. Trotz einer Fülle von Vorabentscheidungen ist es dem EuGH bislang nicht gelungen, eine einheitliche Anwendung sicherzustellen. Hauptgrund dafür ist die gewählte Rechtsform der Richtlinie, die den Mitgliedstaaten einen sehr großen Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht lässt. Um Abhilfe zu schaffen, schlägt der Beitrag eine Reform der Regelungen zur Kontrolle missbräuchlicher Klauseln vor – und zwar in Form einer Klauselverordnung. Dies wäre ein Beitrag zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, hätte auch aus Verbrauchersicht zahlreiche Vorteile und wäre ein wichtiger Schritt zur weiteren Integration des Binnenmarktes.