Peter Weber
Preisrechtssysteme für Wohnraum – gestern, heute, morgen
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- 10.1628/jz-2021-0395
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Der Beitrag möchte ein besseres Verständnis der beiden historischen Entwicklungslinien des gegenwärtigen deutschen Wohnungsrechts schaffen. Die Frage, ob die unter sozialen Gesichtspunkten erfolgte Ausgestaltung mietrechtlicher Vorschriften des BGB nach 1949 die seit 2006 ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des allgemeinen Wohnungswesens und darüber hinaus zu beschränken vermag, steht weiter im Raum. Das Recht des Wohnens ist kein Konglomerat, sondern ein bei näherer Betrachtung durchaus in Öffentliches- und Privatrecht untergliedertes Gebilde. Mietpreisbindung ist kein Instrument des Privatrechts, somit auch nicht dessen Aufgabe.