Daniel Sailer, Tobias André
Primärer Vergaberechtsschutz unterhalb der unionsrechtlichen Anwendungsschwellen – Zur judiziellen Urbarmachung einer »Rechtsschutzwüste«
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- 10.1628/002268811796011936
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Der Zugang zum kartellvergaberechtlichen Primärrechtsschutzregime der §§ 102 ff. GWB bleibt auch nach der zweiten Stufe der Vergaberechtsreform bis auf Weiteres Auftragsinteressenten in Vergabeverfahren oberhalb bestimmter Wertgrenzen vorbehalten. Während die im Koalitionsvertrag in Aussicht genommene Bereitstellung effektiver Primärrechtsschutzmechanismen auch unterhalb dieser Schwellenwerte weiterhin aussteht, greifen in der jüngeren Rechtsprechung der Zivilgerichte zunehmend innovative Lösungsansätze Platz, in deren praktischer Konsequenz eine behutsame Effektuierung des allgemeinen zivilprozessualen Instrumentariums zu verzeichnen ist.