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Cover von: Private Seenotrettung und das Völkerrecht
Stefan Talmon

Private Seenotrettung und das Völkerrecht

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 74 (2019) / Heft 17, S. 802-809 (8)
Publiziert 04.09.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0293
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  • 10.1628/jz-2019-0293
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Beschreibung
In der derzeitigen Diskussion über die Seenotrettung im Mittelmeer berufen sich vor allem private Hilfsorganisationen immer wieder auf das Völkerrecht und behaupten, dass dieses sie verpflichte, in Seenot geratene Migranten zu retten und nach Italien oder Malta, unter keinen Umständen aber nach Libyen zu bringen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Verbote der italienischen und der maltesischen Regierung, die Schiffe der Hilfsorganisationen in ihre Häfen einlaufen zu lassen, um die geretteten Migranten dort von Bord gehen zu lassen, nur schwer nachvollziehbar. Eine nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass das Völkerrecht weder einer Verbringung der geretteten Migranten nach Libyen entgegensteht, noch Italien oder Malta zur Aufnahme der Geretteten verpflichtet.