Rechtswissenschaft

Stefan Talmon

Private Seenotrettung und das Völkerrecht

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 17, S. 802-809 (8)
Publiziert 04.09.2019

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In der derzeitigen Diskussion über die Seenotrettung im Mittelmeer berufen sich vor allem private Hilfsorganisationen immer wieder auf das Völkerrecht und behaupten, dass dieses sie verpflichte, in Seenot geratene Migranten zu retten und nach Italien oder Malta, unter keinen Umständen aber nach Libyen zu bringen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Verbote der italienischen und der maltesischen Regierung, die Schiffe der Hilfsorganisationen in ihre Häfen einlaufen zu lassen, um die geretteten Migranten dort von Bord gehen zu lassen, nur schwer nachvollziehbar. Eine nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass das Völkerrecht weder einer Verbringung der geretteten Migranten nach Libyen entgegensteht, noch Italien oder Malta zur Aufnahme der Geretteten verpflichtet.
Personen

Stefan Talmon Geboren 1965; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, München und Cambridge (LL.M., 1989); von 1991 bis 1995 Promotion an der Universität Oxford; 1995 Doctor of Philosophy (D.Phil.); 2002 Habilitation; 2003 Master of Arts (M.A.); 2003–11 University Lecturer, Reader ab 2008 Professor of Public International Law an der Universität Oxford. Seit 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Bonn.