Cover von: Privatrecht europäisch denken!
Christian von Bar

Privatrecht europäisch denken!

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 69 (2014) / Heft 10, S. 473-479 (7)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13975470844188
Veröffentlicht auf Englisch.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/002268814X13975470844188
Beschreibung
Die Bürger der Europäischen Union werden die Vorteile des Binnenmarktes solange nicht ausschöpfen können, wie ihnen für die Teilhabe an diesem Markt kein einheitliches Privatrecht zur Verfügung steht. Binneneuropäische Sachverhalte werden bis heute nach einem für eine Seite fremden Recht entschieden, entweder nach dem eigenen Recht des Gerichts oder nach dem Recht einer (manchmal beider) Parteien. Beides ist misslich. Man wird den Bürgern der Europäischen Union nicht auf Dauer erklären können, warum sie überhaupt ausschließlich an nationales oder regionales, jedenfalls staatliches Privatrecht gebunden bleiben sollen. Die Europäische Union benötigt ein alternatives Unionsprivatrecht, das dann zur Anwendung kommt, wenn ein Gericht in der Union unter den Regeln des Internationalen Privatrechts das Recht eines anderen Mitgliedstaates anzuwenden hat.