Martin Bialluch
Privatrecht oder öffentliches Recht: Zur Rechtsnatur der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltenspflichten
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Die §§ 63 ff. WpHG enthalten ein kleinteiliges Pflichtenprogramm für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, dessen Einhaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht wird. Nach der Einschätzung des XI. Zivilsenats des BGH und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum handelt es sich daher um öffentlich-rechtliche Vorschriften. Der Beitrag unterzieht diese Sichtweise einer kritischen Würdigung. Er zeigt auf, dass die §§ 63 ff. WpHG nicht allein öffentliches Recht, sondern sogar überwiegend privatrechtliche Vorschriften beinhalten, die das Schuldverhältnis zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden unmittelbar ausgestalten.