Herbert Roth
Probleme um die Durchsetzung der Sicherungsgrundschuld
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- 10.1628/jz-2021-0030
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Der für das Zwangsvollstreckungsrecht zuständige siebte Zivilsenat des BGH hat für das notarielle Klauselerteilungsverfahren eine vorzüglich begründete Entscheidung (JZ 2021, 159, in diesem Heft) getroffen. Danach kann die Wirksamkeit des in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde regelmäßig enthaltenen Nachweisverzichts mit der Klauselerinnerung des § 732 ZPO nicht aus Gründen des materiellen Rechts angegriffen werden. Der Beschluss schafft für die notarielle Praxis Rechtssicherheit in einem Massengeschäft, indem er die Trennung von materiellem Recht und Prozessrecht als das die gesamte Zwangsvollstreckung beherrschende Rechtsprinzip betont.