Burkhard Hess
Prozessuale Mindestgarantien in der Verbraucherschlichtung
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Nach verbreiteter Ansicht gelten in der Verbraucherstreitbeilegung keine prozessualen Mindeststandards, da das Verfahren freiwillig abläuft und Verbraucher jederzeit gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Der Beitrag zeigt auf, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung eines flächendeckenden, außergerichtlichen Streitbeilegungssystems keineswegs von prozessualen Mindeststandards suspendiert ist. Dies zeigen auch die prozessualen Mindestgarantien der RiL 2013/11/EU. Bei deren Umsetzung muss der deutsche Gesetzgeber darauf achten, dass die Verbraucherrechte im Streitbeilegungssystem effektiv gewahrt werden. Der Beitrag zeigt notwendige Verbesserungen des aktuell diskutierten Gesetzentwurfs auf.