Wiebke Voß
Publikation von Hinweisbeschlüssen und vorläufigen Rechtseinschätzungen der Gerichte – praeter legem oder contra legem?
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- 10.1628/jz-2020-0075
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In Reaktion auf die prozesstaktische Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in der Berufungs- und Revisionsinstanz sind der BGH und einige Oberlandesgerichte dazu übergegangen, ihre prozessleitenden Hinweisbeschlüsse zu veröffentlichen. Aber ist eine solche Publikation vorläufiger richterlicher Rechtsauffassungen überhaupt vom geltenden Recht gedeckt – oder wäre es vielmehr Sache des Gesetzgebers, die Normbildung durch die obersten Gerichte und damit Rechtssicherheit und Rechtseinheit auf anderem Wege zu gewährleisten?