Suzan Denise Hüttemann
Punitive Menschenrechte – Der Anspruch des Opfers auf Bestrafung im europäischen Grundrechtsgefüge
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Der EGMR legt die Schutzpflichtdimension der Grundrechte schon seit längerem in einem dezidiert punitiven Sinn aus. Danach können Opfer von Straftaten in ihren Konventionsrechten auch dann verletzt sein, wenn ein Täter nicht in hinreichender Höhe bestraft wird. Der Beitrag geht den Problemlagen dieser Grundrechtsdogmatik nach, auch im Hinblick auf das darin zum Ausdruck kommende Strafzweckverständnis und das institutionelle Selbstverständnis des EGMR.