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Cover von: Reaktive und passive Gesetzgebung - Was folgt aus einer (partiellen) Untätigkeit des Änderungsgesetzgebers?
Christian Burkiczak

Reaktive und passive Gesetzgebung - Was folgt aus einer (partiellen) Untätigkeit des Änderungsgesetzgebers?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 79 (2024) / Heft 12, S. 521-529 (9)
Publiziert 26.06.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0163
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  • 10.1628/jz-2024-0163
Beschreibung
Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten, auf - insbesondere höchstrichterliche - Rechtsprechung zu reagieren. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Folgen es für die entstehungsgeschichtliche Auslegung einer Norm hat, wenn der Gesetzgeber auf eine bestimmte Normauslegung durch die rechtsprechende Gewalt nicht, nur partiell, vollständig positivierend, korrigierend oder »klarstellend« reagiert.