Rechtswissenschaft

Jens Gal

Rechtliche Herausforderungen bei der digitalen Verbreitung von Videos

Dargestellt am Beispiel sogenannter Let's Play-Videos

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 10, S. 490-499 (10)
Publiziert 14.05.2021

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Nicht zuletzt seit der Covid-19-Krise hat sich die Mediennutzung in bundesdeutschen Haushalten stark gewandelt. Private und berufliche Videokonferenzen, Filesharing, aber auch der Upload von Bildern, Videos und dergleichen mehr sind allgegenwärtig. Hierbei verschwimmen immer stärker auch die Grenzen zwischen den Nutzern und den Medienschaffenden, da im digitalen Bereich eben nicht nur einseitig konsumiert, sondern mehrseitig kommuniziert wird. Spätestens jedoch wenn man nicht mehr ausschließlich die angebotenen Medieninhalte im stillen Kämmerlein rezipiert, sondern eigene Inhalte der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, beginnen die rechtlichen Herausforderungen, denen der vielfach unbedarfte Privatmann recht ratlos gegenüberstehen wird. Um die ganze Bandbreite rechtlicher Fragestellung zu adressieren, denen sich der neue Medienschaffende ausgesetzt sieht, bietet sich das Beispiel der Let's-Play-Videos an. Von den Regelungen des neuen Medienstaatsvertrages, über das Urheberrecht bis hin zu den – vor allem bei sogenannten Influencer-Videos schon breiter diskutierten – werberechtlichen Vorgaben kumulieren hier nahezu sämtliche Probleme der rechtlichen Behandlung digitaler Medien, wobei das Let's-Play-Video exemplarisch für zahlreiche vergleichbare digitale Inhalte steht, die durch Personen in Deutschland verbreitet werden.
Personen

Jens Gal Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Dozent am Institute for Law and Finance in Frankfurt und an der Université Lumière II in Lyon; Inhaber einer Juniorprofessur für Europäisches Versicherungsrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main.