Christian Rüsing
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von AGB in Abhilfeklagen nach dem VDuG
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Der EuGH hat die Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von AGB von mehreren Vorgaben abhängig gemacht, die sich an Individualklagen von Verbrauchern orientieren (zum Beispiel gerichtliche Hinweispflichten und Wahlrechte für Verbraucher). Der Beitrag geht der Frage nach, ob deswegen betroffene Ansprüche nicht mehr verbandsklagefähig sind. Er zeigt auch, wie der Blick auf Verbandsklagen die EuGH-Rechtsprechung beeinflussen und vor allem die ergänzende Vertragsauslegung retten kann.