Ulfrid Neumann
Rechtsphilosophie im Spiegel der Zeit: Gustav Radbruch (1878 -1949)
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- 10.1628/jz-2020-0002
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Der anhaltende Streit um »Kontinuität« oder »Diskontinuität« in der Entwicklung von Radbruchs Rechtsphilosophie lässt sich entspannen, wenn man zwischen dem rechtstheoretischen Ansatz und der praktischen Rechtsphilosophie Radbruchs unterscheidet. Während der durch den »neukantianischen« Ansatz bestimmte Argumentationsraum unverändert bleibt, verschieben sich innerhalb dieses Raumes die Positionen schon vor 1932 unter dem Einfluss zeitgeschichtlicher Erfahrungen. Die Begriffe »Positivismus« und »Naturrecht« sind als Orientierungspunkte zur Rekonstruktion dieser Entwicklung wenig geeignet. So wenig der frühe Radbruch ein »Positivist« war, so wenig war der späte Radbruch ein »Naturrechtler".