Thomas Groß
Rechtsschutz gegen Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich
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- 10.1628/jz-2020-0022
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Die Bundesregierung plant, zwölf Projekte im Verkehrsbereich durch Maßnahmengesetze zu genehmigen. Wesentliches Ziel ist das Ausschalten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes und insbesondere der Umweltverbandsklage, um die Verfahren zu beschleunigen. Dieses Vorhaben ist weder mit Verfassungsrecht noch mit Europarecht vereinbar.