Rechtswissenschaft

Martin Böse, Maria Bröcker, Anne Schneider

Rechtsschutz in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen – Defizite und Reformbedarf

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 2, S. 81-87 (7)
Publiziert 14.01.2021

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Aus der zwischenstaatlichen Dimension der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ergeben sich nach traditionellem Verständnis erhebliche Beschränkungen des gerichtlichen Rechtsschutzes, aber auch in den neuen unionsrechtlichen Kooperationsinstrumenten (Europäischer Haftbefehl) lassen sich entsprechende Tendenzen ausmachen. Hinzu kommt, dass der gerichtliche Rechtsschutz im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nur lückenhaft geregelt ist. Der folgende Beitrag wirft einen kritischen Blick auf diese Regelungen und plädiert für eine Reform des gerichtlichen Rechtsschutzes im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung.
Personen

Martin Böse Geboren 1969, Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; 1996 Promotion; seit 1998 Wissenschaftlicher Assistent an der TU in Dresden; 2003 Habilitation; seit Dezember 2004 Professor an der Universität Bonn.

Maria Bröcker Keine aktuellen Daten verfügbar.

Anne Schneider Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2007 Erste Juristische Prüfung; LL.M.-Studium an der University of the West of England, Bristol; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Münster; 2010 Promotion; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2012–18 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht der Universität Bonn; 2018 Habilitation; seit 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim.