Corinna Coupette, Dirk Hartung
Rechtsstrukturvergleichung
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Rechtsstrukturvergleichung untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Strukturen einzelner Rechtssysteme. Theoretisch verwurzelt in Systemtheorie und Komplexitätsforschung, modelliert sie Rechtssysteme als Netzwerke von Dokumenten, Organisationen und Individuen. Rechtsstrukturvergleichung nutzt Methoden der Netzwerkanalyse, um diese Netzwerke zu vermessen, ihre Veränderung über die Zeit zu beobachten und mehrere Rechtssysteme quantitativ zu vergleichen. Sie unterscheidet sich von anderen Ansätzen der Rechtsvergleichung in ihren Annahmen, Methoden und Zielen, indem sie die Abhängigkeiten zwischen den Systembestandteilen abbildet und eher datenwissenschaftliche als ökonometrische Werkzeuge einsetzt. Als neuartige Ergänzung des Methodenrepertoires der Rechtsvergleichung eröffnet die Rechtsstrukturvergleichung zahlreiche Möglichkeiten für weitere Forschung auf der Schnittstelle von Rechtsvergleichung und Datenwissenschaft.