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Cover von: Rechtswidrigkeit einer Lehrevaluationssatzung
Ulrike Quapp

Rechtswidrigkeit einer Lehrevaluationssatzung

Rubrik: Abhandlungen
Jahrgang 53 (2020) / Heft 2, S. 152-164 (13)
Publiziert 14.12.2020
DOI 10.1628/wissr-2020-0011
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  • 10.1628/wissr-2020-0011
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Beschreibung
Der VGH Mannheim (VGH) erklärte mit Urteil vom 19. Dezember 2019 die Lehrevaluationssatzung der HTWG Konstanz für unwirksam. Das Urteil entfaltet Signalwirkung für alle Hochschulen und sollte diese veranlassen, ihre Evaluationsordnungen anhand der im Urteil dargelegten Grundsätze auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Eine Absage an Lehrevaluationen im Wissenschaftssystem ist die Entscheidung allerdings nicht.