Ulrike Quapp
Rechtswidrigkeit einer Lehrevaluationssatzung
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- 10.1628/wissr-2020-0011
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Der VGH Mannheim (VGH) erklärte mit Urteil vom 19. Dezember 2019 die Lehrevaluationssatzung der HTWG Konstanz für unwirksam. Das Urteil entfaltet Signalwirkung für alle Hochschulen und sollte diese veranlassen, ihre Evaluationsordnungen anhand der im Urteil dargelegten Grundsätze auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Eine Absage an Lehrevaluationen im Wissenschaftssystem ist die Entscheidung allerdings nicht.