Michael Heese
Regulierung durch Kaufrecht
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- 10.1628/acp-2022-0032
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Am 20. Mai 2019 hat der europäische Gesetzgeber die WarenkaufRL verabschiedet. Sie tritt an die Stelle der VerbrauchsgüterkaufRL des Jahres 1999. Gemeinsam mit der WarenkaufRL wurde die Digitale-InhalteRL verabschiedet, mit der erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen geschaffen wurde. Der deutsche Gesetzgeber hat beide Richtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt. Mit den neuen Richtlinien hat die EU im Bereich des Kaufrechts mehrere gescheiterte Reformversuche hinter sich gelassen: den Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher 2008, den Vorschlag einer Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht 2011 und den Vorschlag einer Richtlinie über den Online-Warenhandel 2015. Durch neue inhaltliche Vorgaben an die Mitgliedstaaten und durch einen Wechsel von der bisherigen Mindestharmonisierung zur Vollharmonisierung hat die EU das europäische Kaufrecht auf eine zweite Entwicklungsstufe gehoben.