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Cover von: Reichweite des Einwendungsausschlusses nach § 676b Abs. 2 BGB
Sebastian Omlor

Reichweite des Einwendungsausschlusses nach § 676b Abs. 2 BGB

Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) / Heft 21, S. 981-984 (4)
Publiziert 27.10.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0302
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  • 10.1628/jz-2023-0302
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Beschreibung
Der BGH hat sich in seiner Entscheidung mit grundlegenden Fragen des Zahlungsdiensterechts beschäftigt, insbesondere mit der Reichweite des Einwendungsausschusses und der zugehörigen Frist gemäß § 676b Abs. 2, Abs. 4 BGB. Sebastian Omlor stimmt den Ausführungen des Senats, der sich in den behandelten Fragen der jeweils herrschenden Ansicht im Schrifttum angeschlossen hat, zu, und weist auf die von dem gesetzlichen Einwendungsausschluss unabhängige vertragliche Genehmigungsfiktion aus Nr. 7 Abs. 2 AGB-Banken/Nr. 7 Abs. 3 AGB-Sparkassen hin.