Steffen Hindelang
Repellent Forces: The CJEU and Investor-State Dispute Settlement
Veröffentlicht auf Englisch.
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- 10.1628/000389215X14327358584886
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Die Europäische Union (EU) strebt den Abschluss und die Ratifizierung umfassender Handelsabkommen mit Kanada, Singapur, den USA und anderen Staaten an. Diese enthalten auch Investitionsschutzkapitel mit Investor-Staat Streitbeilegungsmechanismen (ISDS). Überraschenderweise ist den Bedingungen und Grenzen, die in den Verfassungsdokumenten der EU festgelegt sind, nur punktuelle Aufmerksamkeit zuteil geworden. Wenn es zur Einrichtung von Streitbeilegungsmechanismen in von der EU geschlossenen internationalen Abkommen kommt, hat sich das Konzept der Autonomie des Unionsrechts als entscheidender Prüfstein erwiesen. Die möglicherweise limitierende Wirkung dieses Konzepts, entwickelt in einer Reihe von Gutachten des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), bei dem Vorhaben der Union, sich dem aktuell vorherrschenden Modell der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit zu unterwerfen, ist bisher nicht ausreichend untersucht worden. Angesichts seiner jüngsten Entscheidungen erscheint es nicht mehr nur eine rein theoretische Möglichkeit, dass der EuGH an der konkreten Ausgestaltung des ISDS im CETA Text und ähnlichen Vertragsentwürfen Anstoß nehmen könnte. Die zur Verfügung stehenden Mittel, um die im EU-Recht enthaltenen Anforderungen ausreichend zu adressieren, könnten verlangen, das gegenwärtige Modell der Investor-Staat Schiedsgerichtsbarkeit nicht nur zu modifizieren, sondern dessen Struktur völlig zu verändern.