Jürgen Kohler
Rücktrittsrechtliche Ersatzansprüche für notwendige Verwendungen – Haftungsgrenzen und Systemfragen
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Die rücktrittsrechtliche Regelung des Verwendungsersatzes in § 347 Abs. 2 BGB hat sich von der vormaligen Verweisung auf die Rechtshängigkeitshaftung im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gelöst, um klarere und für den gutgläubigen Verwender vorteilhaftere Lösungen anzubieten. Dieses Bestreben war allerdings nicht in jeder Hinsicht erfolgreich. Der vorliegende Beitrag untersucht insbesondere die Problematik, wie über die Ersatzfähigkeit bei notwendigen Verwendungen zu entscheiden ist, wenn die für deren Ersatzfähigkeit in § 347 Abs. 2 Satz 1 BGB aufgestellten weiteren Voraussetzungen nicht erfüllt sind, aber der Rücktrittsgläubiger dennoch durch eine Verwendung des Rückgewährpflichtigen bereichert ist.