Ulrike Seif
Savigny und das Internationale Privatrecht des 19. Jahrhunderts
Veröffentlicht auf Englisch.
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RETRACTION NOTICE
»Bedauerlicherweise wird in meinem in der RabelsZ 65 (2001), 492 ff. erschienenen Aufsatz die grundlegende Abhandlung von Christian Joerges »Zum Funktionswandel des Kollisionsrechts« (1971) nur in Fn. 5 auf S. 494 mit den weiten Seitenbereichen S. 4 ff. und S. 159 ff. erwähnt, im späteren Verlauf (S. 502 ff.) werden wörtliche und paraphrasierende Übernahmen der Argumentation von Christian Joerges (aus den genannten Seitenbereichen S. 4 ff. und S. 159 ff.) aber nicht kenntlich gemacht.
Auch bzgl. der Arbeiten von Wolfgang Böckenförde (Die historische Rechtsschule und das Problem der Geschichtlichkeit des Rechts, u.a. in: ders., Recht, Staat, Freiheit, 8. Aufl. 2021, S. 9 ff.) und Gerhard Kegel (Story und Savigny, in: FS der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Köln, 1988, S. 6S ff.) finden sich in dem Aufsatz wörtliche Übernahmen, die nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Die betreffenden Werke werden in Fn. 60 (S. 501) bzw. Fn. 81 (S. 506) lediglich als Vorarbeiten erwähnt, von deren Gedanken ich mich habe leiten lassen.
Ich bedauere sehr, dass es zu diesen Urheberschaftsanmaßungen gekommen ist, und übernehme dafür die volle und alleinige Verantwortung. Bei den betroffenen Personen und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit entschuldige ich mich in aller Form.
Ulrike Müßig«
Anm. der Herausgeber und des Verlages: Wir wurden durch die Autorin von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und schließen uns mit großem Bedauern der Entschuldigung an.
»Bedauerlicherweise wird in meinem in der RabelsZ 65 (2001), 492 ff. erschienenen Aufsatz die grundlegende Abhandlung von Christian Joerges »Zum Funktionswandel des Kollisionsrechts« (1971) nur in Fn. 5 auf S. 494 mit den weiten Seitenbereichen S. 4 ff. und S. 159 ff. erwähnt, im späteren Verlauf (S. 502 ff.) werden wörtliche und paraphrasierende Übernahmen der Argumentation von Christian Joerges (aus den genannten Seitenbereichen S. 4 ff. und S. 159 ff.) aber nicht kenntlich gemacht.
Auch bzgl. der Arbeiten von Wolfgang Böckenförde (Die historische Rechtsschule und das Problem der Geschichtlichkeit des Rechts, u.a. in: ders., Recht, Staat, Freiheit, 8. Aufl. 2021, S. 9 ff.) und Gerhard Kegel (Story und Savigny, in: FS der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Köln, 1988, S. 6S ff.) finden sich in dem Aufsatz wörtliche Übernahmen, die nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Die betreffenden Werke werden in Fn. 60 (S. 501) bzw. Fn. 81 (S. 506) lediglich als Vorarbeiten erwähnt, von deren Gedanken ich mich habe leiten lassen.
Ich bedauere sehr, dass es zu diesen Urheberschaftsanmaßungen gekommen ist, und übernehme dafür die volle und alleinige Verantwortung. Bei den betroffenen Personen und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit entschuldige ich mich in aller Form.
Ulrike Müßig«
Anm. der Herausgeber und des Verlages: Wir wurden durch die Autorin von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und schließen uns mit großem Bedauern der Entschuldigung an.