Rechtswissenschaft

Gottfried Schiemann

Schadensersatz statt der Nacherfüllung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 19, S. 939-948 (10)
Publiziert 27.09.2021

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Obwohl der Streit zwischen BGH-Senaten um fiktive Mangelbeseitigungskosten äußerlich beigelegt worden ist, bleibt das dogmatische Gesamtkonzept des Schadensersatzes statt der Nacherfüllung offen. Schon um die Frage, ob und in welchem Umfang neben § 281 BGB, insbesondere dessen Abs. 4, das allgemeine Schadensrecht der §§ 249 ff. BGB anzuwenden ist, wird weiter gestritten. Auch die Geltung eines Vorschussanspruchs nach schadensrechtlichen Grundsätzen oder nur gemäß der werkvertraglichen Sonderregelung bleibt zu klären. Deshalb versucht der folgende Beitrag, die Struktur des vertraglichen Schadensersatzanspruchs und dessen Verhältnis zum außervertraglichen Sachschadensrecht herauszuarbeiten.
Personen

Gottfried Schiemann Geboren 1943; ordentlicher Professor i. R. für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Versicherungsrecht; nach Hochschullehrertätigkeit seit 1979 in Hannover, Bielefeld und Erlangen, 1993–2011 in Tübingen.