Arndt Teichmann
Schönheitsreparaturen in der Systematik des Wohnungsmietrechts
Veröffentlicht auf Englisch.
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- 10.1628/002268816X14695249477937
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Nach ständiger Rechtsprechung führt bei der Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Miter in Formularverträgen die Inhaltskontrolle auch im Fall einer nur punktuellen Überschreitung der Zulässigkeitsgrenzen zu einer vollständigen Rückbelastung des Vermieters. Gegen das Erstrecken der Unwirksamkeit einer Teilklausel auf den gesamten Komplex (§ 306 Abs. 1 BGB), insbesondere gegen den Rückgriff auf § 535 Abs. 1 BGB als Ersatzregelung (§ 306 Abs. 2 BGB), bestehen Bedenken. Zur Korrektur wird vorgeschlagen, § 28 Abs. 4 Satz 2 der VO über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten WohnungsbauG (II. BV) nicht nur zur Inhaltskontrolle, sondern auch als Ersatznorm im Fall der Unwirksamkeit einer Klausel heranzuziehen.