Zurück zum Heft
Cover von: Schuldnerhaftung für Roboterversagen
Stefan Klingbeil

Schuldnerhaftung für Roboterversagen

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 74 (2019) / Heft 14, S. 718-725 (8)
Publiziert 15.07.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0215
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2019-0215
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Gemäß § 278 BGB hat der Schuldner für das schuldhafte Fehlverhalten seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen. Doch wie liegen die Dinge, wenn er Hilfspersonen durch Roboter ersetzt? Der Beitrag legt dar, dass die Haftung für maschinelle »Erfüllungsgehilfen« erhebliche Lücken aufweist. Anschließend zeigt er auf, dass sich die Haftungslücken durch Anknüpfung an eine Regelung aus dem Staatshaftungsgesetz von 1981 systemgerecht schließen lassen.