Rechtswissenschaft

Stefan Klingbeil

Schuldnerhaftung für Roboterversagen

Zum Problem der Substitution von Erfüllungsgehilfen durch Maschinen

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 14, S. 718-725 (8)
Publiziert 15.07.2019

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Gemäß § 278 BGB hat der Schuldner für das schuldhafte Fehlverhalten seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen. Doch wie liegen die Dinge, wenn er Hilfspersonen durch Roboter ersetzt? Der Beitrag legt dar, dass die Haftung für maschinelle »Erfüllungsgehilfen« erhebliche Lücken aufweist. Anschließend zeigt er auf, dass sich die Haftungslücken durch Anknüpfung an eine Regelung aus dem Staatshaftungsgesetz von 1981 systemgerecht schließen lassen.
Personen

Stefan Klingbeil Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2007 Erste Juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2010 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2012 Master of Laws (Yale); 2017 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl für Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
https://orcid.org/0000-0002-1891-6987