Rechtswissenschaft
Peter Lutz Kalmbach
»Schutz der geistigen Wehrkraft«: NS-Strafrechtsreformen für den »totalen Krieg«
Jahrgang 70 (2015) / Heft 17, S. 814-819 (6)
Das nationalsozialistische Regime hat auch das Strafrecht für den »totalen Krieg« instrumentalisiert. Der Beitrag beschreibt die Entwicklung bis Mai 1945, an deren Ende noch fliegende Standgerichte im Schnellverfahren zahlreiche Todesurteile wegen »Wehrkraftzersetzung« verhängten und vollstreckten.