Cover von: Selbstorganisation des Bundesverfassungsgerichts
Heiko Sauer

Selbstorganisation des Bundesverfassungsgerichts

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 80 (2025) / Heft 1, S. 12-21 (10)
Publiziert 09.01.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0008
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  • 10.1628/jz-2025-0008
Beschreibung
Mit einer Verfassungsänderung werden die organisatorischen Grundlagen des BVerfG stärker als bisher im Grundgesetz abgesichert. Dabei wird auch seine Geschäftsordnungsautonomie verfassungsrechtlich verankert. Dass dies nicht bloß deklaratorisch, sondern konstitutiv wirkt, wird ebenso übersehen wie die daraus folgenden Abgrenzungsprobleme mit Blick auf die Regelungskompetenz des Gesetzgebers. Bei näherer Betrachtung spräche alles dafür, es bei der bisherigen Regelung des § 1 Abs. 3 BVerfGG zu belassen.