Kevin Kulp, Fritz Kaspar
Si tacuisses… Zur Begründungsbedürftigkeit des Schenkungswiderrufs im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
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- 10.1628/jz-2025-0001
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Nach bislang herrschender Meinung musste der Schenkungswiderruf wegen groben Undanks gemäß § 530 Abs. 1, § 531 BGB begründet werden. Der BGH hat sich nun gegen diese Auffassung gestellt. Der Beitrag diskutiert vor diesem Hintergrund die althergebrachten Argumente und arbeitet heraus, warum die neuere Entscheidung des BGH im Ergebnis zwar Zustimmung verdient, in ihrer Argumentation jedoch stellenweise brüchig ist.