Fabian Michl
Situativ staatsgleiche Grundrechtsbindung privater Akteure
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- 10.1628/jz-2018-0249
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Dem Beschluss des BVerfG zum Stadionverbot (JZ 2018, 930, in diesem Heft) kommt eine weit über die Entscheidung des Einzelfalles hinausreichende Bedeutung zu. Im Deckmantel der überkommenen Drittwirkungs- und Ausstrahlungsrhetorik etabliert der Erste Senat eine neue Form der Grundrechts-wirkung im Privatrecht: Private Akteure sollen in bestimmten Situationen wie der Staat an die Grundrechte gebunden sein. Der Beitrag analysiert die Entscheidung in ihrem Kontext und übt Kritik nicht nur an der Form, sondern auch am Inhalt dieser grundrechtlichen »Innovation« aus Karlsruhe.