Sebastian A.E. Martens
Splitter und Balken - Die strafrechtliche Aufarbeitung des NS-Unrechts
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Die justizielle Aufarbeitung des NS-Unrechts steht vor ihrem Abschluss. Eine Bilanz zeigt, dass die klassischen Straffunktionen bei der Ahndung der Verbrechen allenfalls eine geringe Bedeutung hatten. Kaum genügend konnte in den Strafprozessen auch den Interessen der Opfer Rechnung getragen werden. Schließlich wurde eine Verfolgung nach allgemein-üblichen Regeln erst spät möglich, als die für das Strafrecht grundlegenden Unterscheidungen zwischen Recht und Unrecht, Opfern und Tätern, sowie Mehrheit und Minderheit geklärt und in ihre normalen Verhältnisse gebracht worden waren.