Thomas Rönnau, Moritz Begemeier
Staatshaftung bei ungerechtfertigter Sicherstellung?Regress bei rechtmäßiger Sicherstellung und späterem Ausbleiben des Verfalls
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Das Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) gewährt dem Beschuldigten einen Anspruch für den Ersatz von Vermögensschäden, die ihm der Vollzug einer rechtmäßigen, aber ungerechtfertigten Sicherstellung nach den §§ 111b ff. StPO zufügt. Zu dem Fall, dass eine solche Maßnahme einen Dritten i.S. des § 73 Abs. 3 StGB trifft, schweigt das Gesetz. Der folgende Beitrag untersucht verschiedene Wege, um diesem rechtlichen Vakuum zu begegnen und plädiert dafür, es mit einer Analogie zum StrEG zu füllen.