Staatshaftungsrecht. Sozialrecht
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- 10.1628/002268817X14901003183907
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Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht ein Anspruch von Kindern auf frühkindliche Förderung. Der BGH hat – entgegen der Vorinstanz – entschieden, dass die Verletzung der entsprechenden Pflicht des zuständigen Trägers, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, auch Schadensersatzansprüche der Eltern wegen Verdienstausfalls zur Folge haben kann. Bernd J. Hartmann (JZ 2017, 373) analysiert die Begründung des Senats und stimmt dem Urteil im Ergebnis zu.