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Cover von: Strafgesetz »entleert« Grundrecht – Zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB für das Strafrecht
Thomas Hillenkamp

Strafgesetz »entleert« Grundrecht – Zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB für das Strafrecht

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 75 (2020) / Heft 12, S. 618-626 (9)
Publiziert 15.06.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0196
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  • 10.1628/jz-2020-0196
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Beschreibung
Das BVerfG (JZ 2020, 627, in diesem Heft) stützt sein Ergebnis – die Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB – allein auf das Narrativ der Entleerung eines Grundrechts durch ein Strafgesetz. Das schwächt die Überzeugungskraft des Spruchs. Denn die assistierte Selbsttötung wird durch das Verbot des § 217 StGB zwar erheblich erschwert, bei verfassungskonform restriktiver Auslegung wird aber das vom Senat postulierte Grundrecht kaum »faktisch entleert«. Das Urteil hätte daher auch maßgeblich auf die fehlende Strafbedürftigkeit und Strafwürdigkeit des pönalisierten Verhaltens gestützt werden müssen. Wer sich zudem, wie das Gericht, zumutbare Grundrechtsausübung allein durch von Vereinen vermittelte ärztliche Suizidassistenz vorstellen kann, darf Suizidbeihilfe nicht kategorial von der Sterbehilfe ablösen.