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Strafprozessrecht. Verfassungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 11, S. 582-584 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812800785517
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812800785517
Beschreibung
Dem BGH zufolge greift die heimliche Aufzeichnung eines Selbstgesprächs des Angeklagten in einem PKW in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit ein und ist daher unverwertbar. Matthias Jahn und Elena Geck (JZ 2012, 561, in diesem Heft) stimmen der Entscheidung zu und halten sie für wegweisend für die Dogmatik der selbständigen Beweisverwertungsverbote nicht nur im Strafprozessrecht.