Zurück zum Heft
Cover von: Strafrecht

Strafrecht

Rubrik: Articles
Jahrgang 62 (2007) / Heft 17, S. 849-851 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268807787358829
Veröffentlicht auf Englisch.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/002268807787358829
Beschreibung
Der BGH erklärt die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen für straflos, wenn sie in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt. Friedrich-Christian Schroeder (JZ 2007, 851) schildert die seit jeher mit diesem Tatbestand verbundenen Schwierigkeiten, kritisiert die dogmatische Begründung des Urteils und prophezeit neue Abgrenzungs-schwierigkeiten. Er sieht einen dauerhaften Ausweg nur in einer Einschränkung des Tatbestandes.