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Strafrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 66 (2011) / Heft 18, S. 910-911 (2)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811797435034
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268811797435034
Beschreibung
In dem vom BGH zu würdigenden Fall hatte ein Arzt seinen Patienten im Rahmen einer nicht anerkannten Therapiemethode illegale Drogen verabreicht. Durch einen Fehler bei der Dosierung sind zwei Patienten gestorben. Ingeborg Puppe (JZ 2011, 911) kritisiert den Ansatz der Begründung des Zurückverweisungsbeschlusses bei der freiverantwortlichen Selbstgefährdung und hält eine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG für erwiesen.