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Strafrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 15, S. 805-806 (2)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812802459553
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812802459553
Beschreibung
Das LG Köln hat einen Arzt, der mit Einwilligung der Eltern die Beschneidung eines vierjährigen Jungen durchgeführt hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt, weil er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. Barbara Rox (JZ 2012, 806) kritisiert, dass die Strafkammer das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht ausreichend gewichtet hat.