Strafrecht
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- 10.1628/002268813X13617911470000
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Der BGH betont in seiner Entscheidung die Bedeutung anderer psychodiagnostischer Beweisanzeichen gegenüber der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der Schuldfähigkeit. Christian Fahl (JZ 2013, 314) sieht Friktionen zwischen der Rechtsprechung zu §§ 20, 21 StGB und der Annahme unwiderleglicher Beweisregeln allein aufgrund bestimmter, nicht gesetzlich geregelter Blutalkoholkonzentrationswerte im Rahmen der Frage der Fahrtüchtigkeit im Sinne der §§ 315c, 316 StGB.