Strafrecht
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Die Entscheidung des 1. BGH-Strafsenats dreht sich um Fragen der Zulassungspflichtigkeit von Arzneimitteln sowie um die Anschlussfrage des Vermögensschadens des Leistungsträgers bei Abrechnung durch den Apotheker. Ralf Kölbel (JZ 2013, 849) hält die arzneimittelrechtliche Beurteilung durch den BGH für nur auf den ersten Blick plausibel, auf der Prämisse des Senats sei aber die auf dem sozialrechtlichen Ausschluss des Vergütungsanspruchs fußende Begründung des Vermögensschadens folgerichtig und dogmatisch nicht zu beanstanden.