Strafrecht
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- 10.1628/002268814X13964330198075
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Die Entscheidung des BGH dreht sich um die Frage, unter welchen Umständen in einem anwaltlichen Mahnschreiben eine strafbare (versuchte) Nötigung liegen kann. Christian Jäger (JZ 2014, 526) stimmt nur im Ergebnis für den entschiedenen Fall zu, sieht aber in der Begründung keinen Beitrag zur Rechtssicherheit. Für die Verfallsentscheidung sei entgegen der Auffassung des Senats die Variante des »für die Tat« Erlangten einschlägig.