Strafrecht
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- 10.1628/002268814X14004962285756
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Seitdem § 239b StGB auf »Zwei-Personen-Verhältnisse«, in denen Geisel und Genötigter personenidentisch sind, ausgedehnt wurde, sind die Grenzen des Tatbestands in diesen Fällen schwer zu bestimmen. Dass dies auch nach der Leitentscheidung des Großen Senats in Strafsachen nocht gilt, zeigt exemplarisch der folgende Beschluss des 3. Strafsenats. Christian Fahl (JZ 2014, 582) plädiert für eine Lösung auf Konkurrenzebene und längerfristig für eine (Wieder-)Beschränkung der §§ 239a und b StGB auf Drei-Personen-Konstellationen durch den Gesetzgeber.